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Mindestlohn 2027: Mit welchem Gehalt Minijobber rechnen können

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Viele Menschen suchen nach dem Mindestlohn 2027, weil der Satz in zwei Stufen steigt. Die Mindestlohnkommission empfiehlt 13,90 Euro ab Januar 2026 und 14,60 Euro ab Januar 2027. Der Beschluss stammt vom 27. Juni 2025 und ist einstimmig gefasst worden.

Der Mindestlohn 2027 beschäftigt viele Menschen, vor allem Minijobber, weil die nächste Stufe zum Jahreswechsel kommt. Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 einstimmig empfohlen, den Satz in zwei Schritten anzuheben: auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde zum 1. Januar 2027 [1] [2]. Bis Ende 2025 galt noch ein Satz von 12,82 Euro [2].

Was die Kommission beschlossen hat

Die Empfehlung ist einstimmig gefasst worden und betrifft beide Stufen, 2026 und 2027 [1] [2]. Sie muss allerdings noch vom Bundesarbeitsministerium formell umgesetzt werden. Arbeitsministerin Bärbel Bas hat angekündigt, den Beschluss übernehmen zu wollen [1].

Die SPD hatte 15 Euro gefordert, die Kommission ist darunter geblieben [1]. Wer also im Minijob arbeitet, sollte den eigenen Stundenlohn zum Jahreswechsel prüfen.

Was das für Minijobber heißt

Wer mit dem Mindestlohn arbeitet, bekommt ab dem 1. Januar 2027 pro Stunde 14,60 Euro brutto. Das ist ein deutlicher Sprung gegenüber den 12,82 Euro bis Ende 2025 [2]. Der Mindestlohn ist ein Bruttowert, daher bleibt nach Abzügen weniger übrig.

Für die Berechnung der Arbeitsstunden im Minijob sollte man die eigene Monatsgrenze mit dem Arbeitgeber prüfen. Wer 2026 bei 13,90 Euro arbeitet, hat zum neuen Jahr eine weitere Erhöhung vor sich [2].

Was die Stufen konkret bedeuten

Rechnet man die Sätze nach, ergibt sich ein klares Bild. Von 12,82 Euro auf 13,90 Euro sind es 1,08 Euro mehr pro Stunde, also rund 8,4 Prozent. Der Schritt von 13,90 auf 14,60 Euro bringt weitere 70 Cent, also rund 5 Prozent [2]. Bei 40 bezahlten Stunden im Monat ergibt 14,60 Euro brutto 584 Euro, bei 13,90 Euro sind es 556 Euro. Das sind Rechenbeispiele mit den genannten Sätzen, keine Angaben zu einzelnen Verträgen.

Für ein Jahr mit 40 bezahlten Stunden im Monat ergibt der Unterschied zwischen 13,90 und 14,60 Euro rund 336 Euro brutto im Jahr. Bei 20 Stunden im Monat sind es 168 Euro. Diese Zahlen sind Rechnungen mit den genannten Sätzen [2], nicht die Abrechnung eines bestimmten Vertrags.

Bis die Bundesregierung den Beschluss formell übernimmt, gilt die Empfehlung der Kommission noch nicht als Gesetz, wie die Berichte festhalten [1].

Die Kommission hat den Vorschlag einstimmig beschlossen, und die Summe aus beiden Stufen liegt bei 1,78 Euro gegenüber dem Satz von 12,82 Euro aus 2025 [2] [1].

Was als Nächstes wichtig wird

Die formelle Umsetzung durch die Bundesregierung ist der nächste Schritt, und Beschäftigte sollten ihre Verträge danach messen. Offen bleibt, ob die Debatte um die Höhe des Mindestlohns mit der Umsetzung endet. Den genauen Wortlaut des Beschlusses sollte man bei der Mindestlohnkommission nachlesen.

Quellen

  1. Mindestlohnkommission schlägt 14,60 Euro ab dem Jahr 2027 vor, Ärzteblatt (31. Oktober 2026)
  2. Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro steigen, ZDFheute (31. Oktober 2026)